Kontaktdaten
ALPa - GATT International
Gesellschaft für Automobil & Technologietransfer GmbH
Geschäftsführer Albert Panahi
Sankt-Gallen-Ring 108
90431 Nürnberg
Deutschland
Mobil: +49 (0)172 8139913
Telefon: +49 (0)911 65 87 497
E-Mail: alpa-gatt@t-online.de
Ust-Id-Nr: DE133502890 gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz
HRB-Nr.: 10899 Registergericht Nürnberg -Stand 1991-
Unternehmensbereich:
OEM-gepanzerte Sicherheitsfahrzeuge VR4-VR10
& medizinische Rettungs/Notfallausrüstung.
Direktverkauf, Export/Import, Groß-/Einzelhandel, Inzahlungnahme, Kundendienst
Inhalt des Onlineangebots
ALPa - GATT International übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen ALPa - GATT International, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens von ALPa - GATT International kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. ALPa - GATT International behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig festzulegen.
Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von ALPa – GATT International liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem ALPa – GATT International von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Fall rechtswidriger Inhalte zu verhindern. ALPa - GATT International erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. ALPa - GATT International hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese gelten für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von ALPa - GATT International eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.
Urheber- und Kennzeichenrecht
ALPa - GATT International ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des genannten Internetangebotes und ggf. durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen gemäß den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten des jeweiligen eingetragenen Eigentümers. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von ALPa - GATT International selbst erstellte Objekte bleibt allein bei von ALPa - GATT International der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ALPa - GATT International nicht gestattet.
Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebots die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit rechtlich und technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe von Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebots zu betrachten, von dem aus auf dieser Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit einzelne davon unberührt.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zB Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. SSL-bzw. SSL-bzw. SSL-bzw. SSL-bzw. SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennt Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und ein dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Verschlüsselter Zahlungsverkehr auf dieser Website
Besteht nach dem Abschluss eines Vertrags eine Verpflichtung, uns Ihre Zahlungsdaten (zB Kontonummer bei Einzugsermächtigung) zu übermitteln, werden die Daten zur Zahlungsabwicklung benötigt.
Der Zahlungsverkehr über die gängigen Zahlungsmittel (Visa Master-Card, Lastschriftverfahren) erfolgt ausschließlich über eine verschlüsselte SSL- bzw. TLS-Verbindung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile Ihres Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und ein dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile angezeigt wird. Bei verschlüsselter Kommunikation können Ihre Zahlungsdaten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitschlichtung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle durchzuführen.
Registrierung auf dieser Website
Sie können sich auf unserer Website registrieren, um zusätzliche Funktionen auf der Seite zu nutzen. Die dazu eingegebenen Daten verwenden wir nur zum Zweck der Nutzung des jeweiligen Angebots oder Dienstes, für den Sie sich registriert haben. Die bei der Registrierung abgefragten Auflagen müssen vollständig angegeben werden. Andernfalls werden wir die Registrierung ablehnen.
Für wichtige Änderungen etwa beim Angebotsumfang oder bei technischen Änderungen nutzen wir die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse, um Sie auf diesem Weg zu informieren.
Die Verarbeitung der bei der Registrierung eingegebenen Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Verarbeitung von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, sofern dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrages oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Datenübermittlung beim Vertragsabschluss für Online-Shops, Händler und Warenversand
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Lieferung der Ware beauftragte Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Zahlungsanbieter PayPal
Auf unserer Website bieten wir ua die Bezahlung per PayPal an. Anbieter dieses Zahlungsdienstes ist das PayPal (Europe) SARL et CIE, SCA, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden „PayPal“).
Wenn Sie die Bezahlung per PayPal auswählen, werden die von Ihnen eingegebenen Zahlungsdaten an PayPal übermittelt.
Die Übermittlung Ihrer Daten an PayPal erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages). Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus.
Widerrufsrecht
Das komplette Angebot richtet sich gemäß unserer AGB an gewerbliche Käufer. Daher besteht kein Widerrufsrecht. Informationen dazu finden Sie in unseren AGB, die Ihnen vor dem Kauf online zur Verfügung stehen und nach dem Kauf auf Anforderung per Mail neben diesen Informationen vorgehen.
AGB
OEM-Originalgerätehersteller
OES-Original Equipment Supplier -hier: Externer OEM-Produkthändler (Verkäufer)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von OEM-Produkten
Direktvertrieb
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten nur für den Verkauf von OEM-Produkten, die im Einsatz waren oder für den Export im Direktvertrieb von OES bestimmt sind.
Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben in diesen Bedingungen alle deutschen Wörter und Ausdrücke („in Klammern“), die benachbarten früheren englischen Wörter und Ausdrücke definieren, Rechtswirkung für die Auslegung dieser Bedingungen, und ihre Bedeutung hat Vorrang vor der Bedeutung der jeweiligen Bedingungen Englische Wörter und Phrasen. Überschriften zu Klauseln, Teilen und Absätzen werden nur aus Gründen der Übersichtlichkeit eingefügt, haben keine rechtliche Wirkung und werden bei der Auslegung dieser Bedingungen außer Acht gelassen.
I. Vertragsschluss/Übertragung der Rechte und Pflichten des Käufers
1. Der Besteller ist an seine Bestellung für die Dauer von höchstens vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn OES innerhalb der genannten Frist bis zum unverbindlichen Liefertermin die Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung übernimmt („Vertrag“). OES ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu informieren, wenn die Bestellung nicht angenommen wird.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Lieferung abzulehnen oder zu übertragen. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Ware zu nichtgewerblichen Zwecken verkauft. Wird das Produkt entgegen der vorstehenden Regelung zu gewerblichen Zwecken oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer ohne Abstimmung und Wissen mit dem Verkäufer verkauft, ist OES berechtigt, vom Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Nettoproduktpreises zu verlangen vom Kaufpreis.
II. Preise
1. Der Kaufpreis des Produkts beinhaltet optionale Extras und Zubehör („Kaufpreis“). Etwaige darüber hinausgehende Rabatte sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer oder eine sonstige Ausfuhr-/EG-Abgabe werden in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen und sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sämtliche Kosten für Transport, Versicherung, Lizenzierung und Überlassung der Produkte sowie etwaige weitere vereinbarte Zusatzleistungen werden dem Käufer ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die Ausfuhrkaution wird zurückerstattet, sobald der Käufer einen schriftlichen Ausfuhrnachweis vorlegt.
Die EU-Kaution wird zurückerstattet, sobald der Käufer eine beglaubigte Kopie der Registrierung („Zollerklärung des Bestimmungslandes oder amtliche Zulassungsbescheinigung“) des Produkts in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union vorlegt.
2. Die im Bestellformular angegebenen Preise können vom Verkäufer unter folgenden Bedingungen geändert werden:
(i) Zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin liegt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten
(ii) Der OEM ändert seinen Listenpreis für das Produkt nach Vertragsabschluss. Dies gilt auch für Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. OES wird den Käufer unverzüglich über eine solche Änderung informieren. Erhöht sich der vereinbarte Kaufpreis gemäß der vorstehenden Regelung um mehr als 5 %, kann der Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Lieferung der Ware innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss, behält der vereinbarte Preis seine Gültigkeit.
III. Zahlung
1. Die Rechnung wird in Euro ausgestellt (bei US-Modellen in US$, bei kanadischen Modellen in CAN$). Die Rechnung wird an die Adresse des Käufers ausgestellt.
2. Der Kaufpreis sowie sämtliche Nebenkosten und Leistungen werden innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft des Produkts an den Käufer fällig.
3. Sämtliche Zahlungen sind in der in der Rechnung (III.1.) ausgewiesenen Währung zu leisten. Die Zahlung erfolgt vor Auslieferung des Produkts, spätestens jedoch bei Abholung des Produkts in Nürnberg oder vor Freigabe des Produkts zum Transport. Zahlungen erfolgen per drahtloser Banküberweisung oder Bankscheck (keine persönlichen Schecks). Schecks werden nur unter Vorbehalt und nach Berechnung aller Einziehungsgebühren angenommen.
Akzeptiert der Verkäufer abweichend von Ziffer III.1 eine Zahlung in einer anderen als der in der Rechnung ausgewiesenen Währung, so gehen alle hieraus resultierenden Kosten, insbesondere Wechselkursdifferenzen und Kosten für den Währungsumtausch, zu Lasten des Käufers.
4. Der Käufer kann Ansprüche aus dem Vertrag gegen Gegenansprüche des Verkäufers nur dann aufrechnen, wenn die Ansprüche des Käufers unbestritten sind oder der Käufer einen rechtskräftigen Titel als Vollstreckungstitel geltend macht. Der Käufer kann ein Rückgaberecht nur geltend machen, sofern ihm Ansprüche aus dem Vertrag zugrunde liegen.
IV. Lieferung und Lieferverzögerung
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich sein können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsschlusses.
2. Überschreitet OEM/OES einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist um sechs Wochen oder mehr, kann der Käufer von OEM die Lieferung der Ware verlangen. Mit Zugang zu dieser Aufforderung an den Verkäufer steht OEM/OES im Lieferverzug. Steht dem Käufer ein Verzögerungsschaden zu, so ist dieser Anspruch bei leichterer Fahrlässigkeit von OEM/OES auf höchstens 5 % des Kaufpreises begrenzt. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er OEM/OES darüber hinaus und nach Ablauf dieser Frist eine weitere angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat, die Sechswochenfrist nach Satz 1. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, so beschränkt sich dieser Anspruch im Falle leichter Fahrlässigkeit auf höchste 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist OEM während des Verzugs durch Zufall dauerhaft nicht in der Lage, das Produkt zu liefern („zufällige Unmöglichkeit“), haftet OEM/OES nach Maßgabe der oben vereinbarten Haftungsbeschränkungen. OEM/OES haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten ist.
3. Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist gerät OEM/OES durch die Überschreitung des jeweiligen Liefertermins oder der Lieferfrist im Lieferverzug. Dem Käufer stehen in diesem Fall die Rechte der Sätze 3 bis 6 von IV zu. 2.
4. Alle in IV.1 genannten Fristen, Termine und Fristen. – 3. verlängert sich um den Zeitraum, innerhalb dessen OEM/OES aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörungen bei OEM ohne eigenes Verschulden vorübergehend nicht in der Lage ist, das Produkt zu liefern („vorübergehende Unmöglichkeit“) oder die Fabriken oder Anlagen seiner Zulieferer. Führen solche Umstände zu einer Unterbrechung von mehr als vier Monaten, steht dem Käufer das Recht zum Rücktritt zu. Das Recht des Käufers, aus anderen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
5. Vorausgesetzt, dass dies für den Käufer zumutbar ist und die Interessen des OEM/OES, Konstruktionsänderungen oder Formänderungen, Unterschiede in den Farbtönen sowie Unterschiede in der Menge der von OEM/OES während der Lieferung durchgeführten Lieferungen berücksichtigt wurden. Die Frist hat auf den Vertrag keine Auswirkung. Soweit OEM/OES zur Kennzeichnung der jeweiligen Bestellung oder des Produkts Zeichen und/oder Zahlen verwendet, können allein aus diesem Umstand keine Rechte abgeleitet werden.
6. Die Verbringung und/oder Beförderung der Ware an einen anderen Bestimmungsort als den Erfüllungsort („Erfüllungsort“, IX.1.) erfolgt auf Verlangen, Gefahr und Kosten des Käufers. Dies gilt unabhängig davon, wer den Transport durchführt. Auf Wunsch des Käufers ist OES berechtigt, die Übergabe und/oder den Transport des Produkts selbst zu veranlassen und/oder durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. In diesem Fall können aus den während des Transports zurückgelegten Entfernung keine Rechte oder Ansprüche gegenüber OEM/OES abgeleitet werden. OES ist außerdem berechtigt, auf Risiko und Kosten des Käufers eine Überführungs-/Transportversicherung im branchenüblichen Umfang abzuschließen. Dies stellt keine stillschweigende Annahme oder Garantie einer Schadensdeckung durch OEM/OES und Verkäufer dar.
7. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die Einhaltung aller relevanten nationalen Einfuhrbestimmungen, die für das Produkt gelten, und der Zulassungsbestimmungen im Endbestimmungsland sicherzustellen. Dies gilt nicht, wenn das Produkt ausdrücklich in einer länderspezifischen Ausführung bestellt wurde. Im letztgenannten Fall liegt die alleinige Verantwortung des Käufers darin, zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen das Produkt ggf. in Deutschland oder einem anderen Land vorübergehend gelagert/registriert/bestimmt werden darf.
V. Akzeptanz
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Abholbereitschaft der Ware abzuholen. Nimmt der Käufer das Produkt innerhalb dieser Frist nicht ab, kann OEM/OES bzw. der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt OES bzw. Verkäufer vom Käufer Schadensersatz wegen Nichtabnahme oder verspäteter Abnahme der Ware, so beträgt dieser Schadensersatz 15 % des Nettokaufpreises. Der Schadensersatzsatz kann erhöht oder gesenkt werden oder entfällt ganz, wenn OES bzw. Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.
3. Der Käufer muss bei der Abholung des Produkts einen rechtsgültigen, schriftlichen Identitätsnachweis vorlegen. Wenn ein Dritter das Produkt im Namen des Käufers abholt, muss dieser auch einen Identitätsnachweis und eine schriftliche Handlungsvollmacht oder auf Verlangen von OES eine schriftliche und notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen Vollmacht“) vom Käufer.
4. Das Produkt ist nur für den internationalen Export bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, versichert OES bzw. Verkäufer das Produkt ab dem Datum der Meldung der Abholbereitschaft im Namen und auf Kosten des Käufers. Für die Zwecke der Lizenzierung, Registrierung, des Versicherungsabschlusses, des Transports und der Übergabe des Produkts muss der Käufer OES bzw. Verkäufer eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die es OES bzw. Verkäufer ermöglicht, im Namen des Käufers zu handeln. Der Käufer trägt das gesamte Risiko für etwaige Schäden, Verlust oder Zerstörung des Produkts nach Übergabe durch OES bzw. Verkäufer an den Käufer oder die Transportperson.
VI. Eigentums- und Eigentumsvorbehalt
1. OES bzw. Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis der Käufer sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag beglichen hat. Auf Verlangen des Käufers verzichtet OES bzw. Verkäufer auf den Eigentumsvorbehalt, wenn der Käufer alle Ansprüche aus dem Vertrag unanfechtbar beglichen und eine angemessene Sicherung geleistet hat. Dies gilt nicht für alle sonstigen Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit OES bzw. Verkäufer. Während des Eigentums- und Eigentumsvorbehalts ist OES bzw. Verkäufer berechtigt, die Produktregistrierungsunterlagen zurückzubehalten.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist OES bzw. Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist OES bzw. Verkäufer berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und nimmt das Produkt in Rücknahme, erstattet OES dem Käufer den gewöhnlichen Verkehrswert des Produkts zum Zeitpunkt der Rücknahme. Auf Verlangen des Käufers, das unverzüglich nach der Rücknahme des Produkts durch OES zu äußern ist, kann der Käufer verlangen, dass ein amtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. die von der Deutschen Produkt GmbH benannte Treuhand ORG, den marktüblichen Preis des Produkts ermittelt. Der Käufer trägt alle Kosten, die durch die Rücknahme und Verwertung des Produkts entstehen. Als Verwertungskosten gelten – ohne Nachweis – 5 % des marktüblichen Wertes. Der Satz erhöht oder ermäßigt sich, wenn OES höhere Kosten nachweist oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
3. Während des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware weder veräußern noch an Dritte übereignen noch Nutzungsrechte an Dritte abtreten.
VII. Sachmängel
1. Sämtliche Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb von zwei Jahren ab Herstellungsdatum der Ware. Tritt ein Sachmangel innerhalb eines Jahres nach Herstellungsdatum auf, wird vermutet, dass der jeweilige Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar. Diese Vermutung gilt, beschränkt auf den Mangelbeseitigungsanspruch des Käufers, auch dann, wenn ein Sachmangel erstmals innerhalb des zweiten Jahres nach Herstellung auftritt. Ansprüche aus Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf übliche Abnutzung („natürlicher Verschleiß“) zurückzuführen ist oder darauf zurückzuführen ist
– Der Käufer hat OEM/OES nicht unverzüglich nach seiner Entdeckung über den Mangel informiert oder
– Das Produkt wurde unsachgemäß behandelt oder übermäßig verwendet, z. B. in Krisengebieten
Wettbewerbe oder ähnliches.
– Das Produkt wurde von einer (vom Hersteller) nicht autorisierten Werkstatt unsachgemäß repariert, gewartet oder gewartet und der Käufer hatte positive Kenntnis davon oder hätte dies erkennen können oder
– in oder an dem Produkt Teile eingebaut wurden, die nicht vom Hersteller genehmigt wurden oder das Produkt oder Teile davon (z. B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurden oder
– Der Käufer hat die Vorschriften zur Handhabung, Wartung und Instandhaltung des Produkts (z. B. Bedienungsanleitungen in der Bedienungsanleitung) nicht beachtet.
Bei arglistigem Verschweigen von Sachmängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bleiben weitergehende Ansprüche hiervon unberührt.
2. Weist die Karosserie des Produkts innerhalb von 12 Jahren nach Lieferung starke Korrosionserscheinungen („Durchrostung“) oder innerhalb von 3 Jahren nach Lieferung einen Mangel in der Lackschicht auf, ist der Käufer – unbeschadet seiner gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsrechte – berechtigt, Nachbesserung zu verlangen vom OEM. Die Rechte des Käufers unterliegen der Durchführung regelmäßiger technischer Wartungsarbeiten in vom OEM festgelegten Intervallen sowie der Überprüfung und ggf. Verbesserung der Produktkarosserie und des Unterbodens im Rahmen dieser technischen Wartungsarbeiten. Der Käufer hat insbesondere keinen Anspruch auf Beseitigung der oben genannten Mängel, wenn diese auf Steinschlag, Kratzer, Dellen, Unfallschäden oder Umwelteinflüsse zurückzuführen sind.
3. Das Verfahren zur Mängelbeseitigung sieht wie folgt aus:
a) Mängelbeseitigungsansprüche können gegenüber OEM oder jedem anderen Unternehmen des OEM-Händlernetzes geltend gemacht werden. Im letzteren Fall muss der Käufer OEM&OES hierüber informieren. Wenn der Käufer Ansprüche mündlich meldet, sendet OEM dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang dieser Mitteilung.
b) Wenn das Produkt aufgrund eines Sachmangels nicht mehr funktionsfähig ist, muss der Käufer diesen Vorfall dem nächstgelegenen Mitglied des OEM-Händlernetzes melden, das zu diesem Zeitpunkt in Betrieb ist.
c) Alle ausgetauschten Teile werden Eigentum des OEM.
d) Für alle im Rahmen des Austauschs in das Produkt eingebauten Neuteile gelten dem Käufer die Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag gemäß diesen Bedingungen, solange die Gewährleistungsrechte des Käufers hinsichtlich des Produkts noch nicht verjährt sind.
4. Ein Eigentumswechsel am Produkt hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Rechte oder Mängelbeseitigung.
VIII. Haftung
1. Haftet OEM aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und aufgrund der nachfolgenden Regelungen für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist die Haftung von OEM/OES wie folgt beschränkt:
Eine Haftung des OEM besteht nur, soweit der Schaden auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Die Haftung des OEM ist in diesem Fall auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gilt diese Beschränkung nicht. Soweit der jeweilige Schaden durch eine Versicherung des Bestellers für einen solchen Fall gedeckt ist (ausgenommen Pauschalversicherungen), haftet der OEM bis zur Schadensersatzleistung nur für die damit verbundenen, z. B. erhöhte Versicherungsprämien oder Schadenszinsen durch die Versicherung. Dies gilt auch für Schäden, die auf einem Sachmangel der Ware beruhen.
2. Die Haftung des OEM wegen arglistigem Verschweigen eines Sachmangels, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des Beschaffungsrisikos sowie sämtlicher Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
3. Eine etwaige Haftung wegen verspäteter Lieferung richtet sich ausschließlich nach Abschnitt IV.
4. Eine persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiters des OEM/OES für Schäden, die auf deren leichterer Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen.
IX. Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist ausschließlich Nürnberg.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung von OES mit dem Käufer, einschließlich aller Wechsel- und Scheckansprüche, ist der Sitz von OES. .
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt waren. Für Ansprüche von OEM/OES gegen den Käufer ist der Gerichtsstand dessen Wohnsitz.
4. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten, die sich daraus oder im Zusammenhang mit ihm ergeben, unterliegen deutschem Recht und sind nach deutschem Recht auszulegen, durchzusetzen und durchzuführen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Sofern der Vertrag, diese Bedingungen oder einzelne Bestimmungen davon nichtig, undurchführbar oder unvollständig sind, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages, dieser Bedingungen oder einzelner Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten und Interessen beider Parteien am nächsten kommt.